Stadt ermittelt per Zufall Schöffen

Die Stadt steht seit Donnerstag Abend im Konflikt mit dem Gesetzgeber. Im Gegensatz zu anderen Städten wie z. B. Zarrentin gelang es den Hagenowern nicht, sich über das Thema Schöffen zu einigen. Nach heftiger Diskussion stimmte die Vertretung mit elf Ja-Stimmen bei zehn Enthaltungen und zwei Nein-Stimmen der vorgelegten Liste zwar zu. Doch das reicht nicht, weil laut Gesetz eine Mehrheit von zwei Dritteln nötig ist. Somit kann Hagenow derzeit keine Schöffen melden. 


Da das aber bis zum 1. Mai passiert sein muss, steht nun eine Sondersitzung der Vertretung an. Die soll am 16. April stattfinden. Dann muss eine Lösung gefunden werden, sonst droht Ärger mit der Rechtsaufsicht.

An sich ist der Beschluss über die Schöffenliste eine Formalie. Die Vertretung sollte nur die von der Verwaltung vorgelegte Liste von 22 Namen bestätigen, damit diese dann dem Amtsgericht vorgelegt werden kann.

Doch im Laufe der Diskussion wurde bekannt, dass zumindest von zwei Personen auf der Liste das Einverständnis noch gar nicht vorliegt. Zudem berichtete Britta Heinrich von der SPD-Fraktion aus persönlicher Betroffenheit von Ungereimtheiten bei der Suche. Sowohl Bürgermeister Thomas Möller als auch Dirk Wiese von der Verwaltung erklärten dann umunwunden, dass es große Probleme bei der Suche der entsprechenden Kandidaten gegeben habe. Als der Termin immer näher gerückt sei, habe man nach dem Zufallsprinzip aus dem Einwohnermelderegister Personen festgelegt. Und richtig, von nicht allen lägen Einverständniserklärungen vor. Das sei, so Bürgermeister Möller, aber auch gar nicht nötig. Die Aufstellung der Schöffenliste sei per Gesetz geregelt, und es gäbe auch Pflichten für die Bürger. Man könne sehr wohl verpflichten, wenn sich niemand fände.

Die Stadtvertreter fühlten sich bei dem Gedanken, jemanden zwingen zu müssen, sichtlich unwohl. Es wäre die Pflicht der Verwaltung gewesen, die Stadtvertreter auf dieses Problem vorher hinzuweisen, so z.B. Dietmar Spesshardt von der CDU. Es entspann sich eine Diskussion, ob das Zwangsverfahren nun zulässig sei. Helga Lagemann von der SPD bemühte sich, Klarheit in die Sache zu bringen. Sie sei seit vielen Jahren als Schöffin tätig. Richtig sei, dass jemand dazu verpflichtet werden könne, genauso wie es jeder Arbeitgeber hinnehmen müsse, wenn sein Angestellter als Schöffe bestellt werde. Allerdings gäbe es dann auch Entschädigungen für den Verdienstausfall. 

Mayk Pohle, "Eklat um Schöffenliste: Stadt braucht neuen Anlauf" Schweriner Volkszeitung, 24.03.18, Seite 7