Antrag zur Beantwortung von Fragen der Einwohnerinnen/ Einwohner und Stadtvertreterinnen/ Stadtvertreter aus dem öffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung.

 

Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der bisherigen Praxis sind Anliegen im Rahmen der Einwohnerfragestunde sowie Stadtvertreterfragen aus aktuellem Anlass an die Verwaltung grundsätzlich in derselben Sitzung zu beantworten und in der Sitzungsniederschrift auch zu protokollieren. Soweit dies in derselben Sitzung nicht möglich ist, was ebenfalls zu protokollieren ist, gilt für die nächste Sitzung:

Der Bürgermeister hat im Tagesordnungspunkt „Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Stadt“ hinsichtlich der Beantwortung von Fragen der vorangegangenen Sitzung zu informieren.


Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.